MONDORF Domaine Thermal wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der sich aus sechs Mitgliedern zusammensetzt.
Fünf dieser Mitglieder werden vom Großherzog ernannt und entlassen.
Drei Verwaltungsratsmitglieder vertreten direkt den Staat und werden jeweils vom Minister für Gesundheit, vom Minister für soziale Sicherheit und vom Minister für Finanzen vorgeschlagen.
Zwei Verwaltungsratsmitglieder werden vom Regierungsrat vorgeschlagen. Es handelt sich dabei um Persönlichkeiten des privaten Sektors, die aufgrund ihrer Kompetenz in der Unternehmensführung ausgewählt werden.
Die Geschäftsleitung des Zentrums wird einem Geschäftsführer übertragen, der vom Verwaltungsrat ernannt wird – vorbehaltlich der Zustimmung seitens des Regierungsrats.
Der Vertrag zwischen dem Geschäftsführer und dem Zentrum ist privatrechtlicher Natur.
Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil und hat eine beratende Stimme.
Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats aus und ist mit den laufenden Geschäften betraut. Seine Zuständigkeit bezieht sich auf alle Angelegenheiten, die nicht speziell dem Verwaltungsrat übertragen wurden.
Er vertritt das Zentrum nach außen und nach innen.