- Der Park ist von 6.00 bis 22.00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich.
- Zu den Grünflächen gehören der Park, die Gander, das Gander-Ufer, Pflanzflächen sowie alle umzäunten und nicht umzäunten bepflanzten Bereiche von MONDORF Domaine Thermal.
- Grünflächen sind Orte, die der Entspannung, Geselligkeit und freien Entfaltung dienen. Alle Freizeit- und Erholungsaktivitäten sind willkommen, sofern sie nicht die Freiheit anderer Personen beschränken, die Sicherheit beeinträchtigen oder die Anlage beschädigen. Die Öffentlichkeit kann die bereitgestellten Einrichtungen im Rahmen ihrer Zweckbestimmung nutzen.
- Es ist untersagt, Blumen oder Früchte, Zweige von Bäumen oder Büschen und andere Pflanzenteile zu zerstören, abzuschneiden, auszureißen, zu pflücken oder zu entfernen. Reparaturen trägt die Person, die dieser Regelung zuwider handelt.
- Das Beklettern von Bäumen, Skulpturen, Schildern, Leuchten, Gebäuden usw. ist untersagt.
- Papier, Flaschen und/oder Müll aller Art ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Mülleimern abzuladen oder zu entsorgen.
- Das Ausführen von Hunden auf Wegen und Freiflächen ist unter Einhaltung folgender Sicherheits- und Hygienebedingungen gestattet:
- Hunde sind an der Leine zu halten. Falls erforderlich, müssen sie einen Maulkorb tragen.
- Hundekot ist systematisch vom Halter des Hundes aufzusammeln.
- Beschädigungen an Pflanz- und Rasenflächen sind zu vermeiden.
- Hunde sind auf Spiel- und Sandspielplätzen sowie auf Beeten mit Blumen- oder Buschbestand untersagt. Eine Ausnahme besteht bei Blindenhunden. Um eine Störung der Tiere im Park (Hühner, Schafe ...) zu vermeiden, wird um besondere Aufmerksamkeit in der Nähe der Weiden und der Hühnerställe gebeten.
- Das Mitbringen von Tieren aller Art und Herkunft in den Thermalpark (mit Ausnahme von Hunden) ist ohne Genehmigung der Geschäftsleitung untersagt.
- Die missbräuchliche Verwendung, Verschmutzung oder Beschädigung von Bänken, Hinweisschildern, Mülleimern, Brunnen, Skulpturen oder sonstiger Parkmöblierung, die dem Komfort und der Annehmlichkeit der Allgemeinheit dienen sollen, sind untersagt.
- Das Beschmutzen, Beschreiben, Einritzen, Signieren oder Bemalen von Steinen, Bäumen, Kunstwerken oder anderen beweglichen oder unbeweglichen Objekten ist strengstens untersagt. Im Schadensfall trägt die Person, die dieser Regelung zuwider handelt, die Reparatur.
- Das Ausüben gemeinschaftlicher Aktivitäten wie Picknicks, Ausflüge in der Gruppe usw. sind unter folgendem Vorbehalt erlaubt:
- Die Grünflächen dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
- Möglicherweise durch diese Aktivitäten erzeugter Müll ist einzusammeln.
- Die Anlage darf nicht beschädigt werden.
- Kulturelle Aktivitäten wie Theateraufführungen, Ausstellungen und/oder oder Sonstige sind bei vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung von MONDORF Domaine Thermal zulässig.
- Gefährliche Aktivitäten oder Spiele, beispielsweise die Verwendung von Böllern, Raketen und Waffen oder das Feuerschlucken sind streng untersagt.
- Kommerzielle Aktivitäten, Unterhaltungsangebote, Coaching, Teambuilding, das Verteilen von Flyern usw. unterliegt der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung von MONDORF Domaine Thermal.
- Das Zelten, Lagern, Feuermachen und Grillen ist untersagt.
- Bei Frost ist das Betreten der Eisflächen auf der Gander untersagt. Das Baden ist dort genauso untersagt wie auf der Wasserfläche des Brill-Parks und des Rosengartens „La Roseraie“.
- Untersagt sind außerdem anstößige Kleidung und Verhaltensweisen jedweder Person sowie die Störung genehmigter Aktivitäten. Die Urheber dieser Störungen und Verhaltensweisen werden sowohl am Tag als auch in der Nacht aus der Parkanlage verwiesen.
- Die Nutzung von Geräten zum Abspielen von Musik oder von Musikinstrumenten sowie von anderen Geräten oder Instrumenten, deren Lärm die Ruhe in der Anlage stören könnte, ist nicht gestattet. Urheber dieser Störungen werden aus der Parkanlage verwiesen.
- Das Befahren der Wege mit klassischen Fahrrädern oder E-Bikes, Rollern, kleinen Elektrofahrzeugen und anderen nicht motorisierten Fahrzeugen ist gestattet, wenn die Geschwindigkeit an das Besucheraufkommen im Park angepasst ist.
- Das Fahren mit Mofas, PKWs oder anderen motorisierten Fahrzeugen ist nicht gestattet. Davon ausgenommen sind:
- Von der Geschäftsleitung von MONDORF Domaine Thermal genehmigte Hilfsfahrzeuge;
- Dienstfahrzeuge von MONDORF Domaine Thermal;
- Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge.
- Boote und Tretboote dürfen nur in Gegenwart einer zuständigen Person genutzt werden.
- Der Zugang zum Golfplatz ist nur in Gegenwart einer zuständigen Person gestattet. Hunde und Fahrräder sind hier untersagt.
- Ballspiele sind unter der Bedingung gestattet, dass Pflanzflächen, Gebäude und die Ruhe der Nutzer des Parks geachtet werden.
- Versammlungen außerhalb der Parköffnungszeiten sind streng untersagt.
- Zweiräder (Motorräder und Fahrräder) sind nur an den für diesen Zweck bestimmten Orten abzustellen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, jeder gegen die vorliegende Parkordnung verstoßenden Person den Zugang zu untersagen und/oder diese aus dem Park zu verweisen.